Eines von vier Programmen in Österreich ist unlizensiert. Helfen Sie mit, dieses Problem zu lösen.

Vertraulich!

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Informationen zur Vertraulichkeit

Die BSA behandelt alle persönlichen Angaben streng vertraulich. Wir danke Ihnen für Ihre Hilfe und werden Ihre Daten nur offenlegen, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

   Rufen Sie unsere Hotline an: 01 532 3153

Software-Piraterie ist das unerlaubte Kopieren oder Verbreiten von urheberrechtlich geschützter Software.

Dies umfasst das Kopieren, Downloaden, Weitergeben, Verkaufen oder Installieren mehrer Kopien auf persönlich oder beruflich genutzten Computern. Solche Handlungen sind illegal, erhöhen das Sicherheitsrisiko und verursachen wirtschaftlichen Schaden wie den Verlust von Arbeitsplätzen oder Steuereinnahmen.


Häufig gestellte Fragen

Wer ist die BSA?

Die BSA | The Software Alliance ist eine Non-Profit-Organisation zur Unterstützung der Ziele der Softwarebranche und ihrer Hardwarepartner. Sie ist die führende Organisation im Bereich der Förderung einer sicheren und gesetzestreuen digitalen Welt. Der Verband ist in über 80 Ländern aktiv, der Hauptsitz ist in Washington, DC, weltweit bestehen 11 weitere Büros in Brüssel, London, München, Beijing, Delhi, Jakarta, Kuala Lumpur, Taipei, Tokio, Singapur und São Paulo. Mehr informationen finden Sie unter www.bsa.org.

Wird mein Name vertraulich behandelt, wenn ich mich mit einem Hinweis an die BSA wende?

Sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine Offenlegung vorschreibt, wird die BSA Ihren Namen streng vertraulich behandeln.

Was passiert, nachdem ich einen Hinweis gegeben habe?

Der Prozess ist einfach. Füllen Sie zuerst den Fragebogen mit allen Informationen aus und senden Sie ihn an die BSA. Unser Ermittlungsteam wird sich nach Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen und Nachforschungen beim angezeigten Unternehmen einleiten. Basierend auf Ihren Informationen und den Ergebnissen unserer Nachforschungen wird die BSA danach die erforderlichen Schritte einleiten.

In welchen Fällen zahlt die BSA eine Belohnung?

Die BSA zahlt nur Belohnungen für potentielle Hinweise, die ab dem 20. Oktober 2014 abgegeben wurden. Belohnungen werden nur für Hinweise gezahlt, die zu einem für die BSA oder ihre Mitgliedsfirmen erfolgreichen Urteil oder Vergleich führen. Um eine Belohnung zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie uns Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten mitteilen, für erforderliche Rückfragen erreichbar sind sowie die BSA bei der Verfolgung des Hinweises unterstützen.